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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Desselberg IT-Service
Wengenstr.1

72800 Eningen u.A
Inhaber: Jürgen Desselberg

 

 

1.0 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Desselberg IT-Service und dem Kunden geschlossenen Verträgen sowie für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Jegliche Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden wird widersprochen.

 

2.0 Vertragsabschluss

2.1
Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die vom Kunden abgegebene Bestellung, auch per Internet- oder Faxübermittlung, ist bindend und kann von der Firma Desselberg IT-Service innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche, mündliche, Email, Internet, Fax oder andere elektronische Datenübertragungswegen angenommen werden. Die Lieferung oder Rechnungsstellung steht einer Annahme gleich.

2.2
Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Kunde die Verantwortung; er ist ferner dafür verantwortlich, der Firma Desselberg IT-Service sämtliche für die Bestellung erforderlichen Informationen bezüglich der bestellten Ware innerhalb einer angemessenen Zeit zukommen zu lassen.

2.3
Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen, Zeichnungen, Bilddokumente und Preislisten sind streng vertraulich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind oder dem Kunden bereits bekannt sind.

 

3.0 Datenschutz

3.1
Die Firma Desselberg IT-Service ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

3.2
Der Auftraggeber ist damit einverstanden und willigt nach Maßgabe der Ziffer 3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein, dass Die Desselberg IT Service seine Bestandsdaten an die Fa. Skondo Mittelstandskreditabsicherung zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit oder Ermittlung bereits eingegangener Vertragsverhältnisse mit anderen Diensteanbietern, die nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden, übermittelt und Auskünfte einholt.

 

4.0 Preise, Zahlungsbedingungen

4.1
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung der Ware oder Dienstleistung  nach den Angaben der Firma Desselberg IT-Service oder nachrangig zu den am Tag des Bestelleingang geltenden Preislisten der Firma Desselberg IT-Service zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Firmensitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2
Der Kunde hat die Zahlung unverzüglich nach Rechnungseingang zu entrichten.

4.3
Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung oder Barzahlung im Ladengeschäft erfolgen. Wechsel oder Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung anerkannt.

4.4
Falls der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, ist die Firma Desselberg IT-Service berechtigt, den Kunden mit Kaufmannseigenschaft ab Fälligkeit mit Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und den Kunden ohne Kaufmannseigenschaft ab Verzug mit Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu belasten. Weiter gehende Rechte bleiben  der Firma Desselberg IT-Service vorbehalten.

4.5
Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses gelten machen. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig.

4.6
Für andauernde Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Desselberg IT-Service und dem Kunden gilt: Falls der Firma Desselberg IT-Service Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann die Firma Desselberg IT-Service entgegen einer bisherigen Gepflogenheit weitere Lieferung von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehrere Teillieferung bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung abgelehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist die Firma Desselberg IT-Service zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenz verfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht für die Firma Desselberg IT-Service ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offene Rechnungen und Vergütungsansprüche der Firma Desselberg IT-Service sofort fällig und zahlbar.


5.0 Warenlieferung, Reparaturen, Dienstleistungen

5.1
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager der Firma Desselberg IT-Service oder deren Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat die Ware abzurufen oder entgegen zunehmen, sobald die Firma Desselberg IT-Service den Kunden über deren Bereitstellung benachrichtigt hat. Die Versandkosten sind von Kunden zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung dem Betrieb der Firma Desselberg IT-Service oder deren Erfüllungsgehilfen verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5.2
Angaben über Fristen sind unverbindlich, so weit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt worden ist. Dies gilt im gleichen Masse für Reparaturleistungen soweit eine Frist zwischen Annahme und Meldung der Fertigstellung 30 Werktage nicht überschreitet. Nach Ablauf von 30 Werktagen ist der Kunde berechtigt die Firma Desselberg IT-Service oder deren Erfüllungsgehilfen in Verzug zu setzen. Die Firma Desselberg IT-Service  ist berechtigt, vor Ablauf einer eingegebenen oder vereinbarten Zeit  zu liefern oder  zu leisten. Sie ist berechtigt, ihn zumutbaren Umfang Teilleistungen zu erbringen.

5.3
Wenn die geschuldete Leistung oder Ware nicht verfügbar ist und  die Firma Desselberg IT-Service die nicht Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist sie verpflichtet, den Kunden die Nichtbelieferung unverzüglich mitzuteilen und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Das Gleiche gilt im Falle höherer Gewalt.

5.4
Wir sind berechtigt, bestellte oder reparierte Gegenstände an einen mit dem Auftraggeber vereinbarten Überbringer auszuhändigen.

5.5
Werden bestellte Waren oder Reparaturen nicht innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, können wir Lagerkosten verlangen. Die Lagerkosten betragen derzeit 15,00€ /Woche incl. dem  derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung der Ware oder dem Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wird der Reparaturgegenstand trotz zweimaliger Mahnung nicht abgeholt, erklärt sich der Auftraggeber durch diese AGB ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Reparaturgegenstand auf den Auftragnehmer übergeht (§ 929 Satz 2 BGB). Der Auftragnehmer ist sodann berechtigt, den Reparaturgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten.


6.0 Untersuchungspflicht

6.1
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandet er etwaige erkennbare Mängel, Zu Weniglieferungen oder Falschlieferungen nicht innerhalb von vier Werktagen, so gilt die Lieferung als genehmigt.

6.2
Falls der Kunde von der Firma Desselberg IT-Service erworbene, neu hergestellte Ware ohne Änderungen oder Verbindung mit anderen Sachen in einer durchgängigen Lieferkette bis zu einem Verbraucher weiterverkauft hat, genügt die unverzügliche Weitergabe der Mängelrüge an die Firma Desselberg IT-Service.


7.0 Mängelanspüche, Verjährung

7.1
Bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden unter Beschränkung auf das in der nachfolgenden Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Maß.

7.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und beträgt bei Gebrauchtwaren 12 Monate.
Zu Gunsten des Kunden (Verbraucher) wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

7.3
Die Nacherfüllung bei Gewährleistungsansprüchen seitens des Kunden ist dabei das vorrangige Recht der Fa. Desselberg IT-Service. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (zum Beispiel Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich.

7.4
Sind Teilleistungen durchgeführt worden, beginnt die Verjährungsfrist mit Ablieferung der jeweiligen Teilleistungen.

7.5
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verschleissteile aller Art.


8.0 Haftung

8.1
Die Firma Desselberg IT-Service haftet bis 500 € bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Firma Desselberg IT-Service  die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie auf Grund arglistigen Verschweigen eines Mangels und wegen Fehlen einer garantierten Beschaffenheit. Der Pflichtverletzung der Firma Desselberg IT-Service besteht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8.2
Die Firma Desselberg IT-Service haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren Vertrags typischen Schaden bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht), bei einfach fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigen Verzug. Die Haftung auf Grund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentliche Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

8.3
Ein mitverschulden des Kunden, insbesondere bei Organisationsfehlern  oder bei unzureichender Datensicherung oder Information, ist diesem anzurechnen. Die Firma Desselberg IT-Service haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, so weit der Kunde alle üblichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen, aktuelle Firewalls und Antivirenprogramme eingesetzt und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in Maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8.4
Die Firma Desselberg IT-Service haftet nicht für Datenverluste jedweder Art. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Auch bei Einrichtung von Datensicherungssystemen oder Datensicherungsverfahren leisten wir nur technische Unterstützung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten und die Kontrolle seiner gesicherten Daten auf Fehlerfreiheit, sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich.

 

9.0 Unberechtigte Mängelrüge

Stellt sich bei der Prüfung einer Mängelrüge des Kunden heraus, dass ein Mangel nicht vorlag, oder dieser nicht durch die Fa. Desselberg IT zu vertreten ist, hat der Kunde der Firma Desselberg IT-Service den durch die Prüfung entstandenen Aufwand nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen der Firma Desselberg IT-Service oder nach tatsächlich entstandenen Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zu ersetzen.

 

10.0 Veränderungen der Ware

Die Firma Desselberg IT-Service darf die Ware dem technischen Fortschritt entsprechend verändern und verbessern, ohne dies dem Kunden sofort mitzuteilen, sofern die Funktion oder Form der Ware nicht nachhaltig beeinträchtigt oder verändert wird. Sie ist berechtigt, den Kunden, das Nachfolgemodell des bestellten Modells auszuliefern, wenn das bestellte Modell nicht mehr lieferbar ist und es sich in Funktion oder Form nicht nachhaltig vom Nachfolgemodell unterscheidet.

 

11.0 Eigentumsvorbehalt

11.1
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Desselberg IT-Service.

11.2
Nach berechtigten Rücktritt vom Vertrag hat die Firma Desselberg IT-Service das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

11.3
Der Kunde hat die Ware bis zur vollständigen Bezahlung treuhänderisch für die Firma Desselberg IT-Service zu verwalten und die Ware getrennt von seinem sonstigen Eigentum und dem Dritter aufzubewahren. Ferner ist das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß zu lagern, zu sichern und zu versichern sowie als Eigentum der Firma Desselberg IT-Service zu kennzeichnen.

11.4
Vor der vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang nutzen oder unter Eigentumsvorbehalt  weiter veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung tritt er schon jetzt die daraus entstehenden Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages mit allen Nebenrechten und Rangvorrechten an die Firma Desselberg IT-Service ab, die dies annimmt. Der Kunde ist unwiderruflich berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Firma Desselberg IT-Service kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag.

11.5
Sind die Waren weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch in Teilen, an denen die Firma Desselberg IT-Service kein Eigentum hat, erfolgt, so erwirbt die Firma Desselberg IT-Service dem anteiligen Wert der Vorbehaltsware entsprechendes Teileigentum. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung von Gütern der Firma Desselberg IT-Service mit denjenigen anderer.

11.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma Desselberg IT-Service unverzüglich zu unterrichten.

11.7
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen der Firma Desselberg IT-Service in laufende Rechnung eingestellt werden oder ein Saldo anerkannt wird; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.

11.8
Stellt der Kunde die Zahlungen ein, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder dasselbe eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so erlöschen die vorstehenden Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und zum Einzug der daraus resultierenden Forderungen.

11.9
Falls die hieraus entstandenen Sicherheiten der Firma Desselberg IT-Service die ihr zustehenden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigen, verpflichtet sie sich, diese auf Verlangen des Kunden oder eines insoweit beeinträchtigten Dritten nach seiner Wahl freizugeben.

 

12.0 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Sonstiges

12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.

12.2
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf rechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.

12.3
Gerichtsstand der Firma Desselberg IT-Service ist Reutlingen. Die Firma Desselberg IT-Service ist berechtigt, gegen den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

12.4
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

 

 

Stand 01.01.2014 – Änderung des MwSt Satzes zum 01.01.2007